Beschwerderecht im Bundesheer

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(Padre Alex)


Dem Soldaten steht also das Recht zu, sich über ihn betreffende Mängel und Übelstände im militärischen Dienstbetrieb, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in seine dienstlichen Befugnisse, mündlich oder schriftlich zu beschweren.

Mittel zur Ausübung des Beschwerderechtes sind die ordentliche und die außerordentliche (a. o.) Beschwerde. Erheben mehrere Soldaten aus gleichem Anlaß Beschwerde, so hat sie jeder für sich allein einzubringen (zu unterschreiben), oder sie haben sie gemeinsam durch ihren Soldatenvertreter (soferne z. B. im Auslandseinsatz überhaupt vorhanden) einbringen zu lassen.

Ordentliche Beschwerden sind ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen, zu erledigen. Bei der außerordentlichen Beschwerde beginnt diese Frist mit dem Eintreffen der Empfehlung der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission (BH-BK) im Bundesministerium für Landesverteidigung.

Diese Erledigung wird dem Beschwerdeführer unverzüglich schriftlich zur Kenntnis gebracht. Natürlich kann der Beschwerdeführer seine Beschwerde auch wieder zurückziehen, vor allem dann, wenn z. B. der Beschwerdegrund weggefallen ist (dies oft jedoch eben dank der Beschwerde selbst).

Außer den Beschwerdemöglichkeiten der ADV für Soldaten haben darüber hinaus Soldaten des Dienststandes und Zivilbedienstete die Möglichkeit, Beschwerde gem. § 54 des Beamtendienstrechtsgesetzes sowie § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes ("Dienstaufsichtsbeschwerde") zu erheben. Ferner können alle Zivilpersonen gem. § 13 AVG Anbringen mit Beschwerdecharakter direkt an den Bundesminister für Landesverteidigung herantragen, für deren Bearbeitung nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) die Beschwerdeabteilung zuständig ist. Für diese Beschwerdearten hat der Gesetzgeber im übrigen keine Fristen zur Einbringung vorgesehen. Es gibt daher durch die verschiedensten gesetzlichen Vorschriften voneinander zu unterscheidende Beschwerdeinstrumentarien für unterschiedliche Personengruppen.


Hier geht's weiter, auch zu weiteren Informationen über "Heer und Gesetz", klick' einfach auf "Deine" Punkte:

     a) ordentliche Beschwerde
     b) außerordentliche (= a. o.) Beschwerde
2. Wünsche äußern
3. Rapport und persönliche Aussprache
4. Volksanwaltschaft (Onlinebeschwerde möglich!)
5. Schreiben an den hwst. Militärbischof
6. ein Überblick über Gesetze und Verordnungen für Soldaten
7. zum Bundesheer insgesamt
8. zum Bundespräsidenten (www.hofburg.at)
Wichtige Information: Dem Bundespräsidenten steht das verfassungsmäßige Recht zu, nach Erhalt eines Gnadenantrages des Bundesministers für Landesverteidigung verhängte Disziplinarstrafen zu mildern oder zu erlassen oder die Rechtsfolgen dieser Strafen oder von Schuldsprüchen ohne Strafe nachzusehen und anzuordnen, daß ein Disziplinarverfahren nicht eingeleitet oder ein eingeleitetes Disziplinarverfahren eingestellt wird.

Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen, Fragen oder direkte Bitten im Zusammenhang mit Beschwerdeproblemen können natürlich auch an Padre Alex übermittelt werden (jetzt gleich per eMail oder per Formular oder per Telephon 01/513.01.66), und ich rufe oder sende ein Mail zurück, wie Du willst. Selbstverständlich stehen Dir auch meine öffentlichen Schlüssel (GNuPG oder PGP) zur Verfügung, um mir "abhörsicher" Deine Fragen zukommen zu lassen. Im Falle des Falles komme ich auch so rasch wie möglich persönlich. Konkrete Rechtsberatung und alle auf diesen Seiten angebotenen Rechtsinformationen sind insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernde Gesetzeslage ohne jegliche Gewähr.


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