Homosexuell orientierte Kandidaten dürfen nicht zu katholischen Priestern geweiht werden: Vatikan bestätigt die seit Anbeginn von Dr. Alexander Pytlik (Padre Alex) vertretene Auffassung nunmehr endgültig durch die Instruktion der Katholischen Bildungskongregation vom 4. November 2005:

a) Abgedruckter Leserbrief aus dem Januar / Jänner 1998 mit dem Titel "Homosexuelle dürfen nicht geweiht werden" als Reaktion auf die damals neu aufgebrochene allgemeine Diskussion in Österreich:

b) Kommentar vom 29. Oktober 2004 mit dem Titel "Gedanken zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus" nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten in Österreich

c) Instruktion des Heiligen Stuhles (Kongregation für das Katholische Bildungswesen) vom 4. November 2005 über die Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen

d) Kommentar vom 23. November 2005 mit dem Titel "Instruktion zur Nichtzulassung Homosexueller ist absolut gelungener Wurf des Vatikan: pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit "

Ein wichtiger Hinweis, bevor Du liest: Leserbriefe können eine Thematik meist nicht wirklich in der nötigen Ausführlichkeit mit allen Blickwinkeln und möglichen Argumenten abdecken - zudem sind sie aufgrund einer bestimmten Antwort auf eine bestimmte Kritik oder Fragestellung von vornherein immer der Gefahr einer momentanen Einseitigkeit ausgesetzt, dies muß bei Durchsicht jeglichen Leserbriefes immer im Auge behalten werden. Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik


>> Auch wenn gemäß katholischem Katechismus gilt, daß ausdrücklich "homosexuell Veranlagte" nicht schon deshalb zurückgesetzt werden dürfen, so ist ebenso klar, daß dieselben keinesfalls zu Priestern geweiht werden dürfen. Ein bestimmtes Gerede von "Nichtdiskriminierung" ist dann verfehlt, wenn praktizierte Homosexualität plötzlich nicht mehr als gegen die Schöpfungsordnung gerichtet verurteilt würde. Auch die Propagierung eines "moralfreien Privatlebens" ist eine schwere Verirrung, weil die Gläubigen ein Recht auf normal orientierte Priester haben, die mit festem Willen zur Keuschheit ausgestattet sind.
Die aktuelle Diskussion hat daher nur dann einen Sinn, wenn alle Verantwortlichen der Priesterausbildung unsichere Kandidaten nach dem geringsten perversen Vorkommnis noch vor der Weihe kompromißlos verabschieden. Von Anbeginn des Weihepriestertums war nämlich zweifellos klar, daß im Hinblick auf die Schöpfungsordnung keine deklariert homosexuell Veranlagten zu den heiligen Weihen zugelassen werden sollten. Der neueste wissenschaftliche Stand (siehe die Forschungsergebnisse Kardinal Sticklers) zeigt uns, daß der urkirchlich praktizierte Zölibat konkret die vollkommene sexuelle Enthaltsamkeit ab der Weihe bedeutete, egal ob nun Verheiratete, Verwitwete oder Unverheiratete berufen wurden. Diese offensichtliche Grundorientierung an der Schöpfungsordnung (in Verbindung mit der vollkommenen Enthaltsamkeit als möglichem Opferzeichen der vollkommenen Nachfolge Christi) wäre auch heute eine Gewissenspflicht für alle berufungsverantwortlichen Bischöfe und Ordensoberen. Nach der Weihe ist darüberhinaus u. a. an den lateinischen can. 1395 § 1 zu denken: "Ein Kleriker, der in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung andauert."

Mit freundlichen Grüßen <<


Im Zusammenhang mit der Diskussion über "Homosexualität" veröffentlichte der Apostolische Stuhl wichtige Dokumente, auch unter dem Aspekt der Verantwortung für die öffentliche Moral:

1. Instruktion über die Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen (4. November 2005)

2. Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003)

3. Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (24. Juli 1992)

4. Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (1. Okt. 1986)

Sehr gut verständliche Beiträge zur Thematik finden sich auch immer wieder auf den Seiten von Sr. Exz. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun. Eine Einladung von Padre Alex ins Fernsehen zum Thema ist im entsprechenden Photoalbum oder Videoschnitt zur privaten Information verfügbar. Außerdem sei noch auf die junge Jugendschutzinitiative für die Beibehaltung eines speziellen Schutzalters verwiesen. Sehr interessant waren bisher auch die Seiten von www.keinschicksal.de. Verdächtige Seminaristen, Ordensangehörige und Priester bitte im Sinne des kirchlichen Gesamtgemeinwohles und zum Schutze vor Verführungsopfern in jede Richtung immer sofort beim zuständigen kirchlichen Ordinarius oder sogleich bei zuverlässig erscheinenden staatlichen Stellen anzeigen - zur Beratung kann auch diese Information dienen. Eine weitere Stellungnahme aus dem Vatikan findet sich hier.

Aktuelle Infos sind auch im Blogbuch des Padre nachlesbar.


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(Vizeoffizial Kirchenrektor Dr. iur. can. Alexander Pytlik - Padre Alex)