BERUFSSTÄNDISCHE
ORDNUNG -
ENTWICKLUNG DER IDEE BEI JOHANNES MESSNER
II. RICHTUNGEN DER KATHOLISCHEN SOZIALLEHRE IN ÖSTERREICH UND IHRE AUFFASSUNGEN DER BERUFSSTÄNDISCHEN ORDNUNG
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(Padre Alex)
1. Die romantisch-konservativen Grundrichtungen
1.1 Richtung Anton Orel (und die Studienrunde katholischer Soziologen)
1.2 Richtung Karl Lugmayer (und die Christliche Arbeiterbewegung)
1.3 Weitere wichtige Richtungen
1.3.1 Richtung Joseph Eberle (Schönere Zukunft)
1.3.2 Richtung Ernst Karl Winter (Methodendualismus)
1.4 Universalistische Richtung Othmar Spann
2. Die sozialrealistische(n) Grundrichtung(en): Katholische Mitte bzw. Solidarismus
Die engagierten katholischen Sozialwissenschafter der christlichen Sozialreform in Österreich waren nicht frei von der Gefahr, bei der von Situation und Zeit beeinflußten Anwendung der Ordnungsprinzipien, die damals herausgearbeitet wurden, in ihrer Gesellschaftskritik einseitig zu werden und auch auf bestimmte konkrete Wege und Modelle zu setzen. Wenn wir nun den ausdrücklich "liberalen Flügel" im sozialen Katholizismus unberücksichtigt lassen(1), sind grob zwei Grundpositionen zu erkennen:(2)
1. Die romantisch-konservativen Grundrichtungen
Diese eher romantisch-konservative, auch von der marxistischen Arbeitswertlehre und vom Klassenbegriff beeinflußte Strömung, stellte ihren Antikapitalismus radikal gegen die kapitalistische Wirtschaftsweise. Sie reichte insgesamt bis Vogelsang zurück und fand sich programmatisch bereits in den sog. "Haider Thesen" von 1883.(3) Gegenüber den Sozialwissenschaften, insbesondere der Nationalökonomie, und deren Sachargumenten, war eine Voreingenommenheit festzustellen aufgrund der verschiedenen sozialphilosophisch-anthropologischen Positionen und Anschauungen, welche ihr Programm einer gesellschaftlichen Veränderung mitbestimmten. So müssen wir innerhalb der ersten Grundposition noch genauer einige "Wiener Richtungen"(4) unterscheiden:
1.1 Richtung Anton Orel (und die Studienrunde katholischer Soziologen)
Orel wurde 1881 in Wien geboren (+ 1959), brach sein Rechtsstudium kurz vor Vollendung ab und trat der von Leopold Kunschak gegründeten Arbeiterjugendorganisation bei. 1905 jedoch gründete er den "Bund der Arbeiterjugend Österreichs" (gegen die Christlichsoziale Partei).
Er sah sich als radikaler Nachfolger Vogelsangs und plante die Systematisierung der Gedanken seines Vorbilds in dem Werk "Oeconomia perennis" (zwei Bände erschienen), das für einen antikapitalistischen und monarchischen Ständestaat eintrat. Es war gewissermaßen auch Gegenstück zu Heinrich Peschs fünfbändigem Werk "Lehrbuch der Nationalökonomie", einem geistigen Hauptwerk des Solidarismus. Vom wissenschaftlichen Anspruch her erreichte er es jedoch nicht, eher dominierte die Polemik, und so wurde es 1931 von den österreichischen Bischöfen verboten.(5) Orel war auch Herausgeber der 1924 von ihm gegründeten Zeitschrift "Der neue Weg" (Blätter der christlich-national-sozialen Bewegung)(6), die bei der sozialen Jännerkundgebung 1930 der österreichischen Bischöfe u. a. mit dem Vorwurf der Unsachlichkeit hart kritisiert wurde(7) und 1936 durch einen scharfen Gegensatz zu Bundeskanzler Schuschnigg eingestellt werden mußte. Die Priester und Bischöfe wurden von Orel als Hauptstützen einer ausbeuterischen Wirtschaft angeprangert.(8)
Seinen programmatischen Niederschlag sollte Orels geistiges Werk auch im "Katholisch-sozialen Manifest" (1932) finden, das für Ludwig Reichhold(9) eindeutig die Handschrift Orels trägt. Es erfolgte darin eine genaue Definition der neuen Einrichtungen einer christlichen Gesellschaftsordnung. Das Manifest blieb allerdings lediglich die Willensäußerung einer Studienrunde katholischer Soziologen, welche 1929 von Orel gegründet(10) und beispielsweise 1932 von Franz Arnold als die fünfte von sieben Wiener Richtungen dargestellt wurde.(11) Sie wollte gewissermaßen eine vermittelnde "Einheitsfront" im romantischen Flügel bilden, die sich so neben die kirchlich erstrebte Einheitslinie der "Katholischen Aktion"(12) stellte. Zu der Soziologenrunde gehörten u. a. auch noch Lugmayer, Eugen Kogon (Spann-Schüler), E. K. Winter, J. Eberle und A. M. Knoll. So stellte das Manifest doch einen Kompromiß dar, in dem die den päpstlichen Rundschreiben entgegenstehenden Sätze stark abgeschwächt oder mit unbestimmten Zusätzen versehen wurden, was Orel aber später nicht übernahm.(13) Bei der Abfassung machten sich auch Gedankengänge Othmar Spanns bemerkbar, insbesondere in dem Abschnitt über die Organisierung der Staatsgewalt mit einem eigenen "Staatsstand", "wobei Orel allerdings die Wiedereinsetzung des früheren österreichischen Herrscherhauses als Träger eines solchen 'Staatsstandes' vorschwebte."(14) Die ständische Ordnung habe sowohl sozial-wirtschaftliche als auch moralisch-religiöse Aspekte. Beide seien nur Ausfluß der zentralen Idee der ständischen Ordnung und des Berufsgedankens. Die rechte Ordnung in Gesellschaft und Wirtschaft könne nur in Erfüllung des Dienstgedankens verwirklicht werden.(15)
Die materielle Grundlage der ständischen Ordnung sei das Lehen, dessen Idee auf der Anerkennung Gottes als des Schöpfers, des obersten Herrn des Menschen und absoluten Eigentümers beruhe. Auf der Grundlage des Eigentums und des Lehenprinzips würde die Wirtschaftstätigkeit von den Prinzipien des Standes und des Berufes bestimmt sein: "Stand ist jene auf gleichem Beruf beruhende Gemeinschaft, deren Funktion es ist, als spezifisches Organ der Gesellschaft, in bewußtem und gewolltem Hinblick auf diese, das eigene Kultursachgebiet zu regeln, die wirtschaftliche und soziale Existenz der Standesgenossen zu sichern, schließlich dafür zu sorgen, daß deren Berufsleistungen der Gesamtgesellschaft dienstbar gemacht werden."(16) Ein standesgemäßer Lebensunterhalt würde je nach Berufsstellung und sozialem und kulturellem Niveau vom Stand gewährleistet sein, eine darüber hinausgehende Berechtigung gäbe es nicht. Die Beschreibung des gerechten Lohnes zeigte den unverständlich wirkenden Kompromiß zwei einander widersprechender Lohntheorien. Orel jedenfalls kam mit seiner reinen Arbeitswertlehre nicht durch.
Die kapitalistische Lehre und Ordnung führte Orel selbst auf den individualistischen Eigentumsbegriff des römischen Rechts zurück, der im "Kapital" das arbeitslose Einkommen zeuge. "Als System des absoluten Eigentums und der Zinsknechtschaft ist daher im Sinne Orels der Kapitalismus in sich verwerflich und ebenso häretisch wie der Kommunismus (...) Jedes arbeitslose Einkommen, Zins und Rente, ist zu beseitigen und damit auch der Kapitalismus."(17) Im Jahre 1934 erschien dann die "Wahre Ständeordnung"(18) dieses extremsten antikapitalistischen Sozialromantikers. In Übereinstimmung mit dem genannten Manifest machte Orel zwar den Begriff des Lehens zur Grundlage seines ständischen Systems, lehnte es aber gleichzeitig ab, irgendeinem Einzelnen ein besonderes Eigentumsrecht einzuräumen. Den Wirtschaftenden im Kapitalismus warf er vor: "Sie haben nicht mehr in Gemeinschaft für ihre Berufsaufgabe und für einander einzustehen, sondern einander in freier Konkurrenz niederzuringen, aufzufressen."(19) Bei der sozialen Erneuerung sollte u. a. "jedem moralisch und fachlich geeigneten Menschen wirtschaftliche Unabhängigkeit gesichert werden. Orel trat für eine Ausschaltung der Fabriksproduktion zugunsten kleiner selbständiger Produzenten ein, da seiner Meinung nach die Menschen keine 'wirklichen' Vorteile von der fabriksmäßigen Massenerzeugung hätten."(20) Alle vorgeschlagenen Maßnahmen führten für Orel schließlich zu einer sozialistischen Ständeordnung: "Indem sie den Arbeiter wieder zum besitzenden Vollbürger der Gesellschaft macht, die Familie durch die Sicherung von Land und Haus und der wirtschaftlichen Selbständigkeit der befähigten Familienhäupter wiederherstellt und die Berufsstände wieder aufbaut, erweist sich somit die Ständeordnung auch als der wahre Sozialismus."(21)
1.2 Richtung Karl Lugmayer (und die Christliche Arbeiterbewegung)
Lugmayer wurde 1892 in Ebensee (OÖ) geboren (+ 1972), promovierte 1917 zum Doktor der Philosophie und studierte von 1924 - 1927 Rechts- und Staatswissenschaften. Ab Jänner 1923 war er Landesreferent für das Volksbildungswesen in NÖ. Er gab die Zeitschrift für christliche Gesellschaftserneuerung "Neue Ordnung" heraus. Im "Ständestaat" war er Bundeskulturrat und Volksbildungsreferent für Wien.
In dem von ihm stammenden "Linzer Programm der christlichen Arbeiter Österreichs" aus dem Jahre 1924, das Geleitworte von Leopold Kunschak erhielt, wurde klar, daß er ähnlich wie Orel einen laboristischen Ordnungsansatz pflegte, weil nämlich für ihn "Arbeit und Natur die Urquellen der wirtschaftlichen Werte (für Orel die Arbeit allein)"(22) waren. Die Krone der vorherrschenden triebhaften Gewinnwirtschaft stelle die Börse dar. Ziel müsse aber die Bedarfswirtschaft sein.(23) Er führte die gegebene Wirtschaftsordnung ebenso auf den römisch-rechtlichen Begriff des schrankenlosen Eigentums und auf den Begriff der Arbeit als Ware ohne Zusammenhang mit dem arbeitenden Menschen zurück. Seine Arbeitswert- und Arbeitsvertragstheorie widersprach nach QA im Sinne Leos XIII. den Tatsachen, da sie den Ertrag aus dem Zusammenwirken von Kapital und Arbeit ausschließlich der Arbeit zuschrieb.(24) Dies ist der Hauptgrund des Verfassers, Lugmayers Richtung eher dem sozialromantischen Flügel zuzuordnen, auch wenn Walter Raming dies ablehnt(25), und insbesondere nach dem II. WK eine leichte Entwicklung Lugmayers zum Sozialrealismus vorzuliegen scheint.
Von der Vogelsang-Schule (und Orel) unterschied sich Lugmayer auch durch den Begriff des Arbeiterstandes und die Betonung der soziologischen Eigenständigkeit der Arbeiterschaft, doch wäre er auch dem Begriff "Klasse" nicht abgeneigt gewesen, wenn sie im Zeitkontext nur "die Zusammengehörigkeit bestimmter Menschen auf Grund einer bestimmten sozialen Lage"(26) bedeutet hätte. Der Arbeiterstand müsse als vollwertiger Teil der menschlichen Gesellschaft gelten. "Stand ist die Arbeiterschaft wohl ihrem Wort nach, aber noch immer nicht in der gesellschaftlichen Ordnung."(27)
Der Aufbau der Gesellschaft war nach Lugmayer widersinnig, weil er nicht durch den Gedanken des Berufs, seiner Verschiedenheiten und Zusammenhänge bestimmt war. "Die Gesellschaft ruht auf drei Grundpfeilern: Familie, Beruf, Siedlung."(28) Lugmayer bezog sich im Linzer Programm 1924 auf die Freiburger Arbeiten aus dem Jahre 1886, die eine Zertrümmerung jener Zellen der Gesellschaft konstatiert hatten, welche den Körper des Volkes gebildet hätten.(29) Gott habe die Menschen zur Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung bestimmt. Die Gleichheit des Berufes verbinde die Menschen zu Standesgruppen. "Wenn wir von berufsständischer Gliederung, von körperschaftlicher Gliederung sprechen, so meinen wir vorwiegend die Gliederung der wirtschaftlichen Stände nach der Eigenart der Arbeit an einem bestimmten Naturstoff, also die Gliederung des Berufszweiges der Landwirtschaft, des Großgewerbes, des Handwerks." Die sittlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer Berufsgruppe bestünden in erster Reihe in den Forderungen der Gerechtigkeit, die sich ausdrückten in der Arbeitspflicht, im gerechten Lohn, im gerechten Preis und im rechten Tauschverkehr. Die Berufsstände brauchten ein gewisses Maß an Selbstverwaltung. "Erst wenn der Berufsstand aus irgend welchen Gründen versagt, dann muß die höhere Gemeinschaft eingreifen, genau wie bei der Familie"(30). Die päpstliche Sozialenzyklika RN, insbesondere den Satz "Als Ziel gelte stets das gesunde Verhältnis zwischen Arbeitern und Lohnherren in bezug auf Rechte und Pflichten." (Nr. 43)(31), interpretierte Lugmayer als "berufsgenossenschaftliche Verbindung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit allen anderen Dienstleistern"(32) und nicht nur im Sinne von Arbeitervereinen oder Gewerkschaften. Für ihren Kreis komme den Berufsständen (Berufsgenossenschaften) entsprechende gesetzgebende, verwaltende und rechtsprechende Hoheit zu. "Heute sind für eine solche Entwicklung nur geringe Ansätze da. Als solche können wir bezeichnen die Tarifverträge, die Einigungsämter, in einem sehr beschränkten Sinne auch die Kartelle und Gewerkschaften. Die Tarifverträge entsprechen der gesetzgebenden Hoheit, die Einigungsämter der rechtsprechenden, Kartelle und Gewerkschaften zum Großteil der verwaltenden."(33)
Arnold faßte zusammen: "Die 'neue Ordnung' muß sich aus den mit der Arbeit am gleichen Naturstoff gegebenen Berufsgenossenschaften aufbauen, durch die die Gesellschaft innerhalb der einzelnen Staaten gegliedert wird. Diese 'Stände', nach der Familie die nächsthöheren Gemeinschaften, haben für ihren Kreis entsprechende ... Hoheit, in die der Staat nur sekundär eingreifen darf."(34) Unter einer berufsständischen Organisation verstand Lugmayer also eine berufliche Selbstverwaltung, in der jeder Arbeitnehmer in geordneter Weise bei den ihn betreffenden Fragen mitentscheiden können solle. Für ihn war die berufsständische Ordnung nicht als politische Ordnung zu verstehen, und mit ihr sollte auch nicht das allgemeine, gleiche, geheime und persönliche Wahlrecht abgeschafft werden.(35)
"Vom Staat (Land, Gemeinde) fordern wir: gerechte Verteilung der Steuern und Abgaben, Ausbau und Sicherung des Arbeitsschutzes, im besonderen auf dem Gebiete der Sonntagsruhe, Arbeitszeit, Kinderarbeit, Frauenarbeit, Lohn, Betriebsschutz, Wohnungsfrage und bestmögliche Ausgestaltung des Bildungswesens. An der Durchführung dieser Aufgaben hat die Betriebsgemeinschaft und die berufständische Organisation mitzuwirken. Die berufsständische Organisation baut sich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) auf."(36) Für den Einzelbetrieb legte Lugmayer ein Bekenntnis zu den Betriebsräten und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu den Gewerkschaften ab.(37) So wie Johannes Messner bekannte sich Lugmayer 1937 in dessen "Monatszeitschrift für Kultur und Politik" zum Unterschied Gesellschaft - Staat.(38)
Im selben Jahr nahm Lugmayer auch überaus deutlich und realistischer zum Grad berufsständischer Realität des österreichischen "Ständestaates" Stellung: "Berufsständische Ordnung ist Selbstverwaltung verhältnismäßig kleiner Gemeinschaften der Arbeit (wirtschaftlicher Leistungsgruppen), mit dem Ziel, dem Gemeinwohl durch diese Selbstverwaltung Dienste zu leisten. Die Selbstverwaltung der kleinen Leistungsgemeinschaften soll der obersten Leitung des Gemeinwohls die Arbeit erleichtern. Die Selbstverwaltung soll jene Spannungen in sich lösen, die in einer Leistungsgemeinschaft auftreten und schlechte Wirkungen auf das Gesamtwohl ausüben, wenn sie nicht rechtzeitig gelöst werden ... Berufsständische Ordnung ist ihrem Wesen nach nicht Interessenvertretung, sondern Interessenausgleich. Aufgabe einer berufsständischen Leistungsgruppe ist nicht, Ansprüche dieser Leistungsgruppe gegenüber der Gesamtheit geltend zu machen, sondern es ist ihre Pflicht, der Gesamtheit dadurch zu dienen, daß sie in sich Ordnung hält ... Vermag eine wirtschaftliche Leistungsgruppe den Wettkampf zwischen ihren Unternehmern so zu gestalten, daß das Gemeinwohl durch ihn nicht geschädigt wird, dann hat sie eine Aufgabe im Dienste des Gemeinwohls erfüllt, dann hat sie eine Aufgabe der berufsständischen Selbstverwaltung erfüllt. Es ist also falsch, wenn man heute von einem Berufsstand des Gewerbes, der Industrie, des Handels usw. spricht. Wir haben organisierte und monopolisierte Interessenbünde mit weitgehendem Zwangscharakter, aber wir haben noch keine Berufsstände."(39) Lugmayer bemühte sich immer mehr, im Anschluß an die päpstlichen Sozialenzykliken Mißverständnisse aufzuklären und zukunftsweisende Interpretationen zu geben.(40)
1.3 Weitere wichtige Richtungen
1.3.1 Richtung Joseph Eberle (Schönere Zukunft)
Der 1884 zu Ailingen am Bodensee geborene Eberle leitete zwischen 1918 und 1925 die Zeitschrift "Das Neue Reich" und von 1925 bis über den Anschluß hinaus die "Schönere Zukunft" und war damit ein einflußreicher katholischer Publizist. Die bei Arnold als vierte besprochene und im Gegensatz zum Solidarismus stehende Wiener Richtung(41) sah die Eigentumsfrage als Schlüsselfrage an und nahm eine betont kritische Haltung gegenüber dem neueren Kapitalismus ein. Sie forderte eine autoritativ-kirchliche Eigentumsbegriffsbestimmung durch das päpstliche Lehramt. Die Fülle der Ansichten in seinen Zeitschriften war insgesamt nach der romantischen Tradition hin und stark legitimistisch ausgerichtet.(42)
1.3.2 Richtung Ernst Karl Winter (Methodendualismus)
Der 1895 zu Wien geborene Winter (+ 1959) unterschied auf dem Gebiet der Gesellschafts- und Wirtschaftslehre zwischen "wahrer" und "pastoraler" Soziologie. Aus letzterer heraus hätte sich die Kirche längst auch mit dem Zinsnehmen, also dem Kapitalismus abgefunden. "Die ganze Lehre ist ein Gefüge von modernstem Neukantianismus, Romantik und Vormärz."(43)
1926 gründete er die "Österreichische Aktion" mit weiteren führenden Vertretern wie Alfred Missong, A. M. Knoll und W. Schmid. Winter selbst hob sich dabei auch als Anhänger einer sozialen Monarchie ab mit seinem dezidierten Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie und seiner teils positiven Wertung der Sozialdemokratie. Er entwickelte auch eine eigene berufsständische Auffassung, die sich im großen und ganzen mit den Vorstellungen der Christlichen Arbeiterbewegung (Lugmayer) deckte. Die Berufsstände sollten die moderne Sozialpolitik weiterführen, sich grundsätzlich auch mit einer parlamentarisch-demokratischen Organisation des Staates vertragen, eine kontinuierliche Kooperation der beiden Interessengruppen des Arbeits- und Produktionsprozesses herbeiführen und die gewerkschaftliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer als ein Definitivum verstehen.(44)
1.4 Universalistische Richtung Othmar Spann
Spann wurde 1878 in Altmannsdorf (bei Wien) geboren (+ 1950). Er studierte Gesellschaftslehre, Philosophie und Volkswirtschaftslehre in Wien, Zürich, Bern und zuletzt in Tübingen, wo er promovierte. 1907 erfolgte seine Habilitation in Brünn, und von 1919 bis 1938 war Spann ordentlicher Professor für Nationalökonomie und Gesellschaftslehre an der Universität Wien.(45) Zwar war die universalistische Richtung nach Erika Weinzierl zahlenmäßig nicht sehr stark, aber Spanns bereits 1921 erschienenes und auf Wiener Vorlesungen basierendes Buch "Der wahre Staat" übte in ganz Europa Einfluß aus.(46)
In seinem Werk berief er sich auf Plato, Aristoteles, Meister Eckehart, Thomas von Aquin sowie vor allem auf die Philosophie des deutschen Idealismus und die Romantik mit Adam Müller an der Spitze. Für ihn "ist das Primäre die Ganzheit, durch deren Ausgliederung erst der einzelne als solcher 'geboren' wird. Der durch diesen Gedanken nahegelegten Konsequenz des ethischen Sozialismus und der seinsmäßigen Verselbständigung (Hypostasierung) der Ganzheiten weiß Spann mittels seines dynamischen Aktualismus ... geschickt zu entgehen."(47) Obwohl Arnold bezüglich einer Einordnung der universalistischen Richtung in eine katholisch-soziale Einheitsfront nicht ganz pessimistisch in die Zukunft blickte, mußte er, auch gestützt auf die Kritik O. v. Nell-Breunings, feststellen: "Die christliche Tradition geht ... vom Einzelmenschen aus, ohne dem Individualismus zu verfallen; eine Lösung, die Spann als widerspruchsvoll ablehnt."(48)
Spann kam zwar ein Verdienst bei der Wieder-Auffassung der Gesellschaft als Leistungsorganismus zu, aber dem idealistischen Universalismus Spanns und Heinrichs diente nicht die Leistungsverbundenheit zur Begründung des Begriffes "Stand", sondern vielmehr das im Stand sich handelnd verwirklichende Geistige. "Die jeweiligen Gezweiungskreise, in denen die geistigen Grundinhalte der Kultur zur Erscheinung kommen, sind der Ausgangspunkt, sind Träger von geistigen Inhalten ... die Ganzheit gliedert sich in geistige Teilganze aus: Religion, Philosophie, Wissenschaft, Kunst, Sinnlichkeit. Es ist auch das Wesen des Standes, geistiges Teilganzes zu sein."(49) Damit wurde der Spannsche Universalismus weder dem Wesen des Geistes noch der gesellschaftlichen Wirklichkeit gerecht. Denn, so kritisierte Johannes Messner, wenn der Stand ein auf dem Grunde gemeinsamer Geistigkeit gleichartiges und gleichgerichtetes Handeln hervorbringender Verrichtungskörper sei, dann seien auch das Kartell und die Klasse als ständeähnliche Gebilde aufzufassen, obwohl sie ganz und gar Interessensgebilde seien.(50) Letztlich hatte der Universalismus keinen eindeutigen Begriff des Standes.(51) "Das Bild des Spannschen Universalismus von der gesellschaftlichen Ordnung ist mehr das einer nach 'Rangständen' gegliederten als einer in Leistungsständen durch das Gemeinwohl als Zweck verbundene Einheit."(52)
Spanns Ständeideologie unterschied sich von der berufsständischen Idee der meisten katholischen Kreise also vor allem durch ihren hierarchischen Charakter, sodaß dabei die Berufsstände übereinander angeordnet erscheinen, um schließlich in die Konstituierung eines eigenen "Staatsstandes" zu münden, mit welcher manche die Idee einer autoritären Staatsspitze relativ einfach begründen sollten. Durch ihre frühen Verbindungen mit dem italienischen Faschismus war namentlich die Heimwehrbewegung dazu prädestiniert, sich der Realisierung des Spannschen Universalismus zur Verfügung zu stellen. Es war daher kein Zufall, daß maßgebende Vertreter dieser Ideenrichtung, wie Walter Heinrich und Walter Riehl, im Heimatschutz zeitweise wichtige Funktionen bekleideten. Der auf Heinrich zurückgehende "Korneuburger Eid" der Heimwehr vom Sep. 1930 war also ein programmatischer Niederschlag dieser Ständeideologie: "Wir verwerfen den westlichen demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat! Wir wollen an seine Stelle die Selbstverwaltung der Stände setzen und eine starke Staatsführung, die nicht aus Parteienvertretern, sondern aus den führenden Personen der großen Stände ... gebildet wird."(53)
2. Die sozialrealistische(n) Grundrichtung(en): Katholische Mitte bzw. Solidarismus
Es handelte sich um die "Position des sozialen Realismus, die innerhalb der bestehenden Gesellschaft, allerdings auch von ihrer Grundursache her, in Verbindung mit der Gesinnungsreform, die soziale Frage auf dem Weg sozialer Reformen lösen wollte. Dieser Realismus war mit sozialwissenschaftlicher Kompetenz und Argumentation verbunden."(54) Hier ist mit Arnolds Worten die von ihm zuletzt angeführte Richtung "Katholische Aktion" in Österreich anzuführen, welche nach den Richtlinien des österreichischen Episkopates, ausgehend "von den Grundprinzipien des christlichen Solidarismus ... gegenüber den verschiedenen Richtungen eine Klärung anzubahnen ... und Einheit in allem Grundsätzlichen der sozialen Frage zu schaffen"(55) zum Ziel hatte.
Neben den für Deutschland anzuführenden Gustav Gundlach SJ und O. v. Nell-Breuning SJ war der führender Vertreter dieser Richtung in Österreich Johannes Messner, der sich jedoch nicht so wie die deutschen Jesuiten völlig dem Solidarismus als Gesellschaftssystem verpflichtet fühlte.(56) Zu der Hauptrichtung der Realisten zählten in Österreich u. a. auch Prälat Ignaz Seipel, Josef Dobretsberger, Richard und Hans Schmitz, Bischof Dr. Sigismund Waitz, Franz Zehentbauer, Ferdinand v. Westphalen.(57) In organisatorischer Hinsicht wurde die Richtung auch vom "Volksbund der Katholiken Österreichs" vertreten.
Johannes Messner zeigte klar das rechte Verständnis der katholischen Mitte als Grundlage für die katholisch-soziale Einheitslinie auf: "Weil ... die katholische Mitte im sozialen Denken dem Wesen gesellschaftlichen Seins entspringt, ist das in ihr gründende Sozialprogramm weit entfernt, jene 'Mischung' aus Gedanken und Forderungen zu sein, die angeblich anderen, also radikalen Sozialprogrammen entlehnt seien, und nur wo man den der christlichen Philosophie eigenen wichtigen Gedanken der 'Mitte' nicht kennt, konnte man zu einer solchen Auffassung kommen. Diese Mitte liegt vielmehr auf ganz anderer, auf höherer Ebene gegenüber den Sozialideen und Sozialprogrammen der Radikalismen rechts und links. Deshalb auf höherer Ebene, weil diese sozialen Radikalismen von außerhalb an die Dinge herangetragen werden, weil sie nicht dem Wesen der Dinge entspringen, weil sie deshalb logisch falsch und ethisch verwerflich sind. Diese Ueberhöhung jedes Radikalismus durch die katholische Mitte ist die Stärke jedes wahrhaft katholischen Sozialprogrammes. Denn, weil diese Mitte der katholischen Sozialidee im Wesen der Dinge wurzelt und darum ursprünglichste Wirklichkeit ist, hat sie einen unmittelbaren Bezug zu jeder wahren Wirklichkeit, hat sie auch gegenüber jeder wahren Wirklichkeit unmittelbar konstruktive Kraft."(58) Messners Auffassung von der berufsständischen Ordnung wird im Verlaufe dieser Arbeit ausführlich dargestellt.
Zu erwähnen ist noch, daß in Österreich die Enzyklika QA vom anerkannten Sozialpolitiker Seipel mit ganz anderen Akzenten interpretiert wurde(59) als in Deutschland von den führenden Theoretikern Gundlach(60) und Nell-Breuning, der das päpstliche Schreiben entworfen hatte.
ANMERKUNGEN
(1) Vgl. Meßner (1930) 9 f.
(2) Vgl. Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992), 119 - 136; vgl. Messner J., Christliche Sozialethik in der Zwischenkriegszeit, in: Groner F. (Hrsg.), Die Kirche im Wandel der Zeit, Festgabe Seiner Eminenz dem Hochwürdigsten Herrn Joseph Kardinal Höffner, Köln 1971, 383 - 392. Vgl. auch Diamant A., Die österreichischen Katholiken und die Erste Republik. Demokratie, Kapitalismus und soziale Ordnung 1918 - 1934. Deutsche Übersetzung von Norbert Leser, Wien 1965 (amerikanische Ausgabe, Princeton 1960), 18 f. u. v. a. - ich habe mich bewußt nicht den populären Positionsbezeichnungen Diamants ("Sozialreform" für die Romantiker - "Sozialpolitik" für die Realisten) angeschlossen, weil sie von vornherein das ideologische Vorurteil fördern, daß die Vertreter der "Sozialpolitik" keine Sozialreformer gewesen seien; vgl. dazu besonders Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 130: "Es gibt ... nur den realistischen Weg zur Sozialreform durch Sozialpolitik ... Den antikapitalistischen Weg an Angebot und Nachfrage und Privateigentum vorbei gibt es allerdings nur als Utopie, Prophetie oder Anarchie, solange der Mensch ein sittliches und soziales Wesen auf Erden ist und nicht sozialer Determinismus den historischen Blick trübt."
(3) Weiler, in: a. a. O., 124; vgl. Knoll A. M., Das Ringen um die berufsständische Ordnung in Österreich, Wien 1933 (= Schriftenreihe des Österreichischen Heimatdienstes 5), 15: In den Thesen, die das Resultat einer vom Fürsten Karl v. Löwenstein auf dessen böhmischem Schloß einberufenen Konferenz katholischer Sozialpolitiker darstellten, wurde neben der Wiederherstellung des handwerklichen mittleren Ständetums "korporative Organisation der Großindustrie" und "stufenweise Gliederung in der Arbeiterschaft der Großindustrie" gefordert, "um - wie es auf späteren Tagungen der Vogelsang-Schule hieß - endgültig eine 'berufsständische Reorganisation der Gesellschaft' durchführen zu können."
(4) Vgl. Arnold F., Wiener Richtungen, in: Sacher H. (Hrsg.), Staatslexikon im Auftrag der Görres-Gesellschaft unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute. 5. Bd., Freiburg 5/1932, 1295- 1305.
(5) Schultes G., <Orel>, in: Kath. Soziallex. (21980) 2012.
(6) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1298: Bis 1932 lautete der Titel "Das neue Volk. Halbmonatsschrift für lebendiges Christentum" - dem Verf. ist übrigens eine Ausgabe der radikal antikapitalistischen Zeitschrift "Das Neue Volk. Für christliche Kultur- und Sozialreform", 59. Jg. (28. Jahr d. neuen Folge), Nr. 2 (April - Juni 1991) eines Karl-Vogelsang-Bundes (Wien, Schriftleiter: Wolfinger D., mitwirkend auch Loen, E. van) mit weiterer Kritik an der anerkannten kirchlichen Interpretation der ersten Sozialenzykliken aufgefallen. - Im Anschluß an Orel gehört auch Johannes Kleinhappl zu einer "antikapitalistischen" Richtung.
(7) Jänner-Kundgebung der österreichischen Bischöfe über die Behandlung sozialer Fragen, Anhang in: Meßner (1930) 58 f.
(8) Vgl. Diamant (1965) 193.
(9) Vgl. Katholisch-soziales Manifest, Wien 1932 (= Studienrunde katholischer Soziologen, H. 1) und dazu Reichhold L., Anton Orel. Der Kampf um die österreichische Jugend, Wien 1990 (= Reihe Kurzbiographien/Karl von Vogelsang-Institut), 9.
(10) Vgl. Schultes, in: Kath. Soziallex. (2/1980), 3012.
(11) Vgl. Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1303.
(12) Vgl. Meßner (1930)!
(13) Diamant (1965) 227.
(14) Reichhold (1990) 9.
(15) Vgl. Katholisch-soziales Manifest (1932) 21; nach Diamant (1965) 223 (Anm. 71).
(16) Vgl. a. a. O., 16; zit. nach a. O., 223 (Anm. 73).
(17) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1298.
(18) Orel A., Wahre Ständeordnung. Ihr Geist, Wesen, Wirken. Grundsätzlich-praktische Klarstellung, Graz 1934 (= Studienrunde katholischer Soziologen, H. 2).
(19) A. a. O., 32 f.; zit. nach Diamant (1965) 225 (Anm. 80).
(20) Diamant (1965) 227.
(21) Orel (1934) 97; zit. nach a. O., 227 (Anm. 88).
(22) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1298.
(23) Vgl. Lugmayer K., Das Linzer Programm der christlichen Arbeiter Oesterreichs. Erörtert von Dr. Karl Lugmayer. Mit Geleitworten von Leopold Kunschak, Wien 1924, 89.
(24) Vgl. Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1300.
(25) Vgl. Lugmayer F., Karl Lugmayer. Sein Weg zu einer neuen Ordnung, Wien 1990 (= Reihe Kurzbiographien/Karl von Vogelsang-Institut), 9.
(26) Lugmayer K., Stand und Klassen, in: Neue Ordnung (1933) 9 - 14; zit. nach a. O., 16; vgl. Reichhold (1990) 28 und auch Pelinka A., Stand oder Klasse? Die Christliche Arbeiterbewegung Österreichs 1933 bis 1938, Wien 1972 (= Stadler K. [Hrsg.], Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Geschichte der Arbeiterbewegung), 244, bezüglich der Begriffsproblematik in der "Ständestaat"-Zeit, insbesondere was die Christliche Arbeiterbewegung betraf: "Berufsstand konnte ... heißen: Aufhebung des Gegensatzes von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch organisatorische Vereinigung; ebenso konnte Berufsstand aber auch heißen: betonte Eigenständigkeit der Arbeiterschaft, des Arbeiterstandes. Je nach Interessenlage wurde die eine oder die andere Deutungsmöglichkeit in den Vordergrund geschoben - bis 1933 vor allem die erste, im autoritären Ständestaat hingegen vor allem die zweite Interpretation."
(27) Lugmayer K. (1924) 73.
(28) A. a. O., 7.
(29) A. a. O., 18.
(30) A. a. O., 56.
(31) Sofern nicht anders angegeben, werden in dieser Arbeit die Enzykliken immer mit den Texten und Nummern zitiert nach: Bundesverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB/Hrsg.), Texte zur katholischen Soziallehre. Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente mit einer Einführung von Oswald von Nell-Breuning SJ, Kevelaer 6/1985.
(32) Lugmayer K. (1924) 57: Der RN-Satz hieß hier "Rechte und Pflichten der Betriebsherren sollen mit den Rechten und Pflichten der Arbeiter einträchtig zusammenklingen."
(33) A. a. O., 58.
(34) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1299.
(35) Vgl. Lugmayer F. (1990) 16 f.
(36) Lugmayer K. (1924) 8.
(37) Vgl. Lugmayer F. (1990) 13.
(38) Vgl. Lugmayer K., Volksordnung, Volkstum, Volksbildung, in: Monatsschrift für Kultur und Politik. Herausgeber Johannes Meßner, II. Jg., H. 9 (Sep. 1937) 777 - 789.
(39) Ders., Interessenvertretung und Gemeinwohl, in: Neue Ordnung (8/9/1937); zit. nach Lugmayer F. (1990) 26 (Anm. 47).
(40) Vgl. Klose A., Karl Lugmayer - eine ungewöhnliche politische Persönlichkeit, in: Gesellschaft & Politik, 28. Jg. (1/92) 40.
(41) Vgl. Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1301 f.
(42) Vgl. Diamant (1965) 129.
(43) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1304: dort als sechste Wiener Richtung.
(44) Vgl. Wiener Politische Blätter, 4. Jg., Nr. 3, 89 ff.; nach Reichhold (1984) 374 f. (Anm. 13); vgl. auch Pelinka (1972) 242.
(45) Vgl. Pribyl (1991) 73.
(46) Vgl. Weinzierl, in: Kath. Soziallex. (21980) 2031, und Wohnout H., Regierungsdiktatur oder Ständeparlament? Gesetzgebung im autoritären Österreich, Wien - Köln - Graz 1993 (= Brünner C./Mantl W./Welan M. [Hrsg.], Studien zu Politik und Verwaltung, Bd. 43), 21.
(47) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1296 f.
(48) A. a. O., 1296.
(49) Meßner (BO 1936) 249, Anm. 22; (vgl. Spann O., Der wahre Staat, Jena 3/1931, 158 f., 183 f.; ders., Gesellschaftslehre, Leipzig 3/1930, 249 f., 386 f.). Über den Spannschen Universalismus wird die gesamte Arbeit durch Behandlung einiger spannkritischer Stellen Messners einen gewissen weiteren Aufschluß geben können.
(50) Vgl. ebd.; (vgl. Heinrich W., Das Ständewesen mit besonderer Berücksichtigung der Selbstverwaltung der Wirtschaft, Jena 2/1934, 12 f., 21).
(51) Vgl. a. a. O., 252, Anm. 30.
(52) A. a. O., 321, Anm. 9.
(53) Berchtold K. (Hrsg.), Österreichische Parteiprogramme 1868 - 1966, Wien 1967, 304; zit. nach Wohnout (1993) 31.
(54) Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992), 122.
(55) Arnold, in: StL (5. Bd. - 5/1932) 1304: Die Katholische Aktion wurde in Österreich 1927 gegründet.
(56) Vgl. Rauscher A., Gustav Gundlach 1892 - 1963. Herausgegeben und erläutert von Anton Rauscher, Paderborn - München - Wien - Zürich 1988 (= Beiträge zur Katholizismusforschung, Reihe: A: Quellentexte zur Geschichte des Katholizismus, Band 2), 9.
(57) Vgl. Reichhold (1990) 27 und Diamant (1965) 175 ff.
(58) Meßner (1930) 25; vgl. ders., Die katholisch-soziale Tagung in Wien, in: "Volkswohl", XX. Jg., H. 8 (1929) 285: "Der Wirklichkeitsbegriff der christlichen Sozialreform schließt sowohl eine idealistische wie eine romantische Auffassung der Wirklichkeit aus ... Eine 'methoden-dualistische' Unterscheidung von pastoraler und reiner Soziologie ist also im Sinne der christlichen Philosophie unzulässig."
(59) Vgl. Wohnout (1993) 52.
(60) Gundlach, <Solidarismus>, in: Staatslex.(4. Bd. - 5/1931) 1619, sah den Weg der solidaristischen Wirtschaftsgesellschaft zur Berufsgemeinschaft übrigens so: "Die 'Arbeit' als personale, nicht nur als sachliche Leistung ist ferner auch das Gliederungsprinzip der solidaristischen Wirtschaftsgesellschaft, nämlich die Arbeit an demselben Produkt, für dasselbe gesellschaftliche Bedürfnis, mag sie nun leitend oder ausführend sein. Gerade diese korporativen, leitende und ausführende Arbeit jeweils umschließenden Gliederungskörper der Volkswirtschaft zeigen, wie sehr die solidarische Verbundenheit ... betont personalen Charakter hat, mit andern Worten, auf eine Berufsgemeinschaft hinzielt."
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(Padre Alex)