Leserbrief im Nov. 1994 als Reaktion auf einen diözesanen Pastoralrat, der die damals vom Heiligen Stuhl in Erinnerung gerufene kirchliche Lehre in Frage stellte, was die zivile "Heirat" nach staatlicher "Scheidung" betrifft, sowie als Reaktion auf die zahlreich medial veröffentlichte Kritik eben gegen dieses römische Dokument. (Zehn Jahre später geht die Diskussion in anderer Weise weiter und liegt nun auch ein kurzer wissenschaftlicher Kommentar unter Einbezug dogmatischer, kirchenrechtlicher, rechtsphilophischer und pastoraler Fragestellungen vor unter dem Titel Anmerkungen zu neueren pastoralen Hinweisen der Diözesanbischöfe von Wien und Regensburg für wiederverheiratete geschiedene Gläubige (derzeit nur als PDF-Dokument) vom 14. Oktober 2004 vor.)

Ein wichtiger Hinweis, bevor Du liest: Leserbriefe können eine Thematik meist nicht wirklich in der nötigen Ausführlichkeit mit allen Blickwinkeln und möglichen Argumenten abdecken - zudem sind sie aufgrund einer bestimmten Antwort auf eine bestimmte Kritik oder Fragestellung von vornherein immer der Gefahr einer momentanen Einseitigkeit ausgesetzt, dies muß bei Durchsicht jeglichen Leserbriefes immer im Auge behalten werden. Padre Alex

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(Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik)


>> Traurig ist nicht das römische Dokument über den Kommunionempfang von "wiederverheirateten geschiedenen" Gläubigen an sich, sondern vielmehr der durch einige Reaktionen erbrachte Beweis seiner Notwendigkeit. Das von Johannes Paul II. zur Veröffentlichung angeordnete Schreiben erinnert doch nur an eine moral- und pastoraltheologische Selbstverständlichkeit (vgl. Nr. 4). Die Reaktionen jedoch bis hinauf zu einzelnen überheblichen Gremien zeigt aber, wie in den letzten 20 Jahren die katholische Lehre in der Praxis mancher Pfarren offensichtlich einer Pastoral der Unehrlichkeit Platz machen mußte. Hat man denn sogar die aktuellsten Enzykliken "Familiaris consortio" (1982), "Reconciliatio et paenitentia" (1985), "Veritatis splendor" (1993) und vor allem den neuen Katechismus überhaupt nicht ernstgenommen?

Hören wir auf das II. Vatikanum: Ausschließlich die "Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren." (LG 25) Nur in Wahrung des Gemeinschaftsbandes mit dem Nachfolger Petri ist ihnen Gehorsam zu leisten. Nach diesem Dokument gibt es für niemanden eine Entschuldigung. "Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um eine Diskriminierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers ... neu anvertraut hat." (Nr. 10) Das Schreiben ist nicht unbarmherzig! Erst letzte Woche ist es mir in einem persönlichen Gespräch mit einer kritischen "wiederverheiratet Geschiedenen" gelungen, großes Verständnis für die vorgelegte Lehre zu erreichen. Wer sich daran in der Praxis hält, ist Zeuge der Unauflöslichkeit. Es ist ja notwendig, den betreffenden "Gläubigen klarzumachen, daß ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf." (Nr. 6) Es gilt, den Wert des eucharistischen Opfers Christi, der geistlichen Kommunion, der Betrachtung des Wortes Gottes usw. zu erkennen. Das persönliche Gewissen kann nie die Macht haben, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung über das Bestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert einer neuen öffentlichen Verbindung zu entscheiden (vgl. Nr. 7).

Mit freundlichen Grüßen <<

Zusatz aus einem weiteren Leserbrief (März 1995):

>> Und außerdem hatte es schon im römischen Schreiben geheißen: "Dies bedeutet nicht, daß der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Voraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt ... Den Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi, der geistlichen Kommunion ... zu gelangen." (Nr. 6) Und auch im Fastenhirtenbrief eines Diözesanbischofs heißt es: "Dies soll auch das helfende Wort an unsere wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen sein: ... in Gottes Angesicht mögen alle jenen Weg suchen, der vor Gott bestehen kann, auch wenn dieser vorerst nur der Verzicht auf den Empfang der heiligen Kommunion ist (...) Wir wollen die betroffenen Gläubigen immer der Barmherzigkeit Gottes empfehlen, wir müssen aber auch die bestehenden Ehen, die Familien, die Kinder und die unschuldig Getroffenen die Wege Gottes lehren und sie schützen." (Nr. 10) <<


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