Kurze kirchenrechtliche Leserbriefe am 3. Feb. 1996 und am 27. Aug. 1997 u. a. als Reaktion auf einen Artikel, der dem klassischen Vorurteil anhangte, daß bei einer "Prinzessin die Ungültig-Erklärung einer Ehe schneller und leichter gehe", sodaß mein Brief den Titel trug: "Wenn Ehewille wirklich fehlte, ist die Ehe nicht gültig!"
Ein wichtiger Hinweis, bevor Du liest:
Leserbriefe können eine Thematik meist nicht wirklich in der
nötigen Ausführlichkeit mit allen Blickwinkeln und
möglichen Argumenten abdecken - zudem sind sie aufgrund einer
bestimmten Antwort auf eine bestimmte Kritik oder Fragestellung von
vornherein immer der Gefahr einer momentanen Einseitigkeit
ausgesetzt, dies muß bei Durchsicht jeglichen Leserbriefes
immer im Auge behalten werden. Natürlich stehen auch die Ehevorbereitung und die kirchliche Eherechtsberatung für Prozesse am Kirchengericht zur Verfügung.
Vizeoffizial Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik, Offizialat Eichstätt, ab dem Jahr 2002.
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(Vizeoffizial Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik)
A) >> Es fehlt mir leider die Zeit, ausführlich auf den völlig unrichtigen und plakativen Seitenhieb bezüglich einer Nichtbestandserklärung einer Ehe nach 22 Jahren und zwei Kindern einzugehen.
Erstens fehlen uns im Artikel die detaillierten Fakten.
Zweitens darf ich darauf hinweisen, daß
es hiebei darum geht, ob der Ehekonsens im Augenblick der kirchlichen
Trauung vorlag. Ohne den richtigen Ehewillen eines oder beider
Partner kommt eine gültige Ehe nicht zustande, d. h. sie war nie
gegeben, und dieses Faktum kann nach genauester gerichtlicher Prüfung
gültig kundgemacht werden. Auch bei Prominenten wurde schon
hunderte Male negativ entschieden. Das Verfahren ist für alle
dasselbe!!!
Ein simulierter Ehekonsens liegt nun vor, wenn ein
oder beide Partner durch positiven Willensakt Vorbehalte setzen gegen
die Ehe selbst (Totalsimulation), gegen wesentliche Elemente der Ehe
oder die Wesenseigenschaften der Ehe (Einheit, Unauflöslichkeit,
Offenheit für Nachwuchs). Dann ist die Ehe übrigens auch
nach 40 Jahren noch ungültig ...
Drittens: Wenn also nun "wiederverheiratete Geschiedene" persönlich überzeugt sind, ihre Ehe sei aus diesen und jenen Gründen nie zustandegekommen, ist es ganz einfach, das Recht auf eine entsprechende gerichtliche Prüfung wahrzunehmen - jeder wohlinformierte Priester gibt gemäß Kirchenrecht Rat und Hilfe. Bevor jedoch ein kirchliches Gericht diese persönliche Überzeugung nicht als richtig erkannt hat, ist es aufgrund des absolut zu schützenden Gutes der Unauflöslichkeit des gültig geschlossenen Ehebandes nicht möglich, gegen den Willen Christi zur Hl. Kommunion zu gehen, ausgenommen im Falle einer geschwisterlichen Enthaltsamkeit. Die Ehe ist eben nicht Privatsache, und daher muß der rein äußere Zustand eines eheähnlichen Zusammenlebens trotz Weiterbestehens der eigentlichen Ehe auch objektiv berücksichtigt werden. Ich wiederhole: Alle Katholiken haben ein ganz leicht handhabbares Recht auf kirchengerichtliche Überprüfung!
Mit freundlichen Grüßen <<
B) Leserbrief am 27. Aug. 1997 zu einem Bericht (mit dem mißverständlichen Titel "Die kirchliche Scheidung") unter dem Titel "Der Begriff 'kirchliche Scheidung' ist falsch!"
>> Es ist richtig, daß jeder Katholik
ernsthaft die Gültigkeit seiner Ehe überprüfen lassen
kann - von "kirchlicher Scheidung" zu sprechen, ist jedoch
falsch. Ein Theologe, der behauptet, es würde für die
Zukunft an einer echten "kirchlichen Scheidung" gearbeitet,
ist leicht zu widerlegen (vgl. auch den wissenschaftlichen Beitrag zum primären und sekundären Naturrecht mit der Diskussion einer eigentlichen Dispens vom [ehelichen]
Naturrecht durch Gott bzw. einen Stellvertreter Gottes (unter
besonderer Berücksichtigung der aktuellen kirchlichen
Dispenspraxis!). Erst vor kurzem hat die katholische Kirche
nämlich an die Konsequenz der absoluten Unauflöslichkeit
der gültigen vollzogenen Ehe erinnert: Bevor die kirchlichen
Gerichte nicht herausgefunden haben, daß die eigene Ehe nie
bestanden habe, kann man als staatlich "Wiederverheirateter"
die Sakramente nicht empfangen, ausgenommen bei geschwisterlicher
Enthaltsamkeit. Und Gott wird die Kirche auch weiterhin davor
bewahren, eine "Scheidung" nach staatlichem Beispiel
einzuführen - dies wäre ein Verrat an der Lehre Jesu
Christi (Mk 10,11 - 12).
Darum lehrte auch das letzte Konzil
unabänderlich: "Diese innige Vereinigung der Eheleute als
gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der
Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre
unauflösliche Einheit".
Mit freundlichen Grüßen <<
Du verstehst etwas nicht, Du hast eine
konkrete Frage oder Kritik? Dann nichts wie auf, direkt zum Padre, am
besten gleich per eMail
oder mittels Formular. Letzteres bietet auch eine optimale Verschlüsselungsmöglichkeit, damit auch heikle eherechtliche Fragen eingesandt werden können. Gerne helfe ich auch bei der konkreten Wahl der Schritte und beim Auffinden des zuständigen kirchlichen Gerichtes (Offizialates).
Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik, Vizeoffizial der Diözese Eichstätt - Padre Alex
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(Padre Alex)