Kurze kirchenrechtliche Leserbriefe am 3. Feb. 1996 und am 27. Aug. 1997 u. a. als Reaktion auf einen Artikel, der dem klassischen Vorurteil anhangte, daß bei einer "Prinzessin die Ungültig-Erklärung einer Ehe schneller und leichter gehe", sodaß mein Brief den Titel trug: "Wenn Ehewille wirklich fehlte, ist die Ehe nicht gültig!"

Ein wichtiger Hinweis, bevor Du liest: Leserbriefe können eine Thematik meist nicht wirklich in der nötigen Ausführlichkeit mit allen Blickwinkeln und möglichen Argumenten abdecken - zudem sind sie aufgrund einer bestimmten Antwort auf eine bestimmte Kritik oder Fragestellung von vornherein immer der Gefahr einer momentanen Einseitigkeit ausgesetzt, dies muß bei Durchsicht jeglichen Leserbriefes immer im Auge behalten werden. Natürlich stehen auch die Ehevorbereitung und die kirchliche Eherechtsberatung für Prozesse am Kirchengericht zur Verfügung.
Vizeoffizial Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik, Offizialat Eichstätt, ab dem Jahr 2002.

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(Vizeoffizial Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik)


A) >> Es fehlt mir leider die Zeit, ausführlich auf den völlig unrichtigen und plakativen Seitenhieb bezüglich einer Nichtbestandserklärung einer Ehe nach 22 Jahren und zwei Kindern einzugehen.

Erstens fehlen uns im Artikel die detaillierten Fakten.

Zweitens darf ich darauf hinweisen, daß es hiebei darum geht, ob der Ehekonsens im Augenblick der kirchlichen Trauung vorlag. Ohne den richtigen Ehewillen eines oder beider Partner kommt eine gültige Ehe nicht zustande, d. h. sie war nie gegeben, und dieses Faktum kann nach genauester gerichtlicher Prüfung gültig kundgemacht werden. Auch bei Prominenten wurde schon hunderte Male negativ entschieden. Das Verfahren ist für alle dasselbe!!!
Ein simulierter Ehekonsens liegt nun vor, wenn ein oder beide Partner durch positiven Willensakt Vorbehalte setzen gegen die Ehe selbst (Totalsimulation), gegen wesentliche Elemente der Ehe oder die Wesenseigenschaften der Ehe (Einheit, Unauflöslichkeit, Offenheit für Nachwuchs). Dann ist die Ehe übrigens auch nach 40 Jahren noch ungültig ...

Drittens: Wenn also nun "wiederverheiratete Geschiedene" persönlich überzeugt sind, ihre Ehe sei aus diesen und jenen Gründen nie zustandegekommen, ist es ganz einfach, das Recht auf eine entsprechende gerichtliche Prüfung wahrzunehmen - jeder wohlinformierte Priester gibt gemäß Kirchenrecht Rat und Hilfe. Bevor jedoch ein kirchliches Gericht diese persönliche Überzeugung nicht als richtig erkannt hat, ist es aufgrund des absolut zu schützenden Gutes der Unauflöslichkeit des gültig geschlossenen Ehebandes nicht möglich, gegen den Willen Christi zur Hl. Kommunion zu gehen, ausgenommen im Falle einer geschwisterlichen Enthaltsamkeit. Die Ehe ist eben nicht Privatsache, und daher muß der rein äußere Zustand eines eheähnlichen Zusammenlebens trotz Weiterbestehens der eigentlichen Ehe auch objektiv berücksichtigt werden. Ich wiederhole: Alle Katholiken haben ein ganz leicht handhabbares Recht auf kirchengerichtliche Überprüfung!

Mit freundlichen Grüßen <<

B) Leserbrief am 27. Aug. 1997 zu einem Bericht (mit dem mißverständlichen Titel "Die kirchliche Scheidung") unter dem Titel "Der Begriff 'kirchliche Scheidung' ist falsch!"

>> Es ist richtig, daß jeder Katholik ernsthaft die Gültigkeit seiner Ehe überprüfen lassen kann - von "kirchlicher Scheidung" zu sprechen, ist jedoch falsch. Ein Theologe, der behauptet, es würde für die Zukunft an einer echten "kirchlichen Scheidung" gearbeitet, ist leicht zu widerlegen (vgl. auch den wissenschaftlichen Beitrag zum primären und sekundären Naturrecht mit der Diskussion einer eigentlichen Dispens vom [ehelichen] Naturrecht durch Gott bzw. einen Stellvertreter Gottes (unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen kirchlichen Dispenspraxis!). Erst vor kurzem hat die katholische Kirche nämlich an die Konsequenz der absoluten Unauflöslichkeit der gültigen vollzogenen Ehe erinnert: Bevor die kirchlichen Gerichte nicht herausgefunden haben, daß die eigene Ehe nie bestanden habe, kann man als staatlich "Wiederverheirateter" die Sakramente nicht empfangen, ausgenommen bei geschwisterlicher Enthaltsamkeit. Und Gott wird die Kirche auch weiterhin davor bewahren, eine "Scheidung" nach staatlichem Beispiel einzuführen - dies wäre ein Verrat an der Lehre Jesu Christi (Mk 10,11 - 12).
Darum lehrte auch das letzte Konzil unabänderlich: "Diese innige Vereinigung der Eheleute als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit".

Mit freundlichen Grüßen <<


Du verstehst etwas nicht, Du hast eine konkrete Frage oder Kritik? Dann nichts wie auf, direkt zum Padre, am besten gleich per eMail oder mittels Formular. Letzteres bietet auch eine optimale Verschlüsselungsmöglichkeit, damit auch heikle eherechtliche Fragen eingesandt werden können. Gerne helfe ich auch bei der konkreten Wahl der Schritte und beim Auffinden des zuständigen kirchlichen Gerichtes (Offizialates).
Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik, Vizeoffizial der Diözese Eichstätt - Padre Alex

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(Padre Alex)